Sensationelle Neuerungen
In der Vernehmlassung ist die Anpassung nach EU - Recht, dass ab 1.4.03 keine Kombinierten
Prüfungen mehr durchgeführt werden, was bedeutet, dass zuerst wieder die Lastwagenprüfung
Solo absolviert werden muss und anschliessend erst die Anhängerprüfung gemacht werden kann.
C1 (Schwere Feuerwehrmotorwagen und Wohnmotorwagen) nur noch bis 7,5 t
Ab 1.4.03 gilt die C1 Prüfung nur noch bis 7,5 t und es wird die LKW-Theorie verlangt, vereinfachte Version. Alle Fahrzeuge über 7,5 t benötigen die Lastwagenprüfung mit Ausnahme von schwerden Feuerwehrmotorwagen über 7,5 t (für diese Kat. muss die Prüfung jedoch auch mit einem solchen Fahrzeugdurchgeführt werden. Anhänger an Motorwagen der Kat. C1 benötigen eine Anhängerprüfung.
Anhänger an Personenwagen brauchen wieder Anhängerprüfung
Ab 1.4.03 gilt die Personenwagenprüfung nur noch für Anhänger bis 750 kg. Sollte der mitgeführte Anhänger vom Gesamtgewicht höher sein, als das Leergewicht des Zugfahrzeuges oder überschreitet das Gesamtgewicht des ganzen Zuges 3,5 t so ist eine Anhängerprüfung zu absolvieren.
Lastwagenprüfung ohne Autoprüfung nicht mehr möglich!
Ist der Lernfahrausweis vor dem 1.4.03 in deinem Besitz, kann diese Prüfung noch nach altem Recht, auch noch nach dem 1.4.03 absolviert werden.
Ich halte Euch auf dem laufenden.
Gruss Andy
Detailierter Gesetzestext
Gültig ab 01.04.2003
Den Lernfahrausweis erhalten Sie für alle Kategorien erst
nach bestandener Verkehrsregel-Theorieprüfung.
Den Verkehrskundeunterricht müssen Sie nach der Theorieprüfung
und vor der Führerprüfung absolvieren.
Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb:
a. des Führerausweises der Kategorie A: zwölf Stunden;
b. des Führerausweises der Unterkategorie A1: acht Stunden;
c. des Führerausweises der Kategorie A, sofern der Gesuchsteller
den Führerausweis der Unterkategorie A1 besitzt: sechs Stunden.
Die Kategorie F ist nicht mehr für Motorräder gültig.
Die Motorräder bis 50 ccm sind neu in der Kategorie A1 enthalten
egal ob sie 45 Km/h oder schneller fahren.
Ab 16 Jahren können Sie die Kategorie A1 (Motorräder
bis 125 ccm), aber nur mit Motorräder von maximal 50 ccm
absolvieren auch wenn sie schneller als 45 Km/h sind, dürfen
aber die Autobahn und Autostrasse nicht benützen.
Die Gültigkeit der Lernfahrausweise der Kategorien A1 (Motorräder
bis 125 ccm) und A (Motorräder über 125 ccm) 4 Monate.
Mit der Bestätigung des Grundkurses wird der Ausweis um 12
Monate verlängert.
12 Monate für die Unterkategorie B1 und die Spezialkategorie
F. Alle Lernfahrausweise der übrigen Kategorien sind 24 Monate
gültig.
Wenn Sie im Besitz des Führerausweises der Kategorie B (Auto)
sind und einen Motorrad-Grundkurs von 8 Std. absolviert haben,
können Sie die Kategorie A1 (Motorrad bis 125 ccm) ohne Führerprüfung
im Ausweis eintragen lassen.
Kategorie A beschränkt (Maximal 25 kW und einem Verhältnis
von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg)
Ab 18 Jahren können Sie die Führerprüfung der Kategorie
A beschränkt nach einem Motorrad-Grundkurs von 12 Stunden
ablegen. Nach zwei Jahren klagloser Praxis können Sie die
Beschränkung ohne Führerprüfung aufheben lassen.
Wenn Sie im Besitz der Kategorie A1 (Motorrad bis 125 ccm) sind,
können Sie den Lernfahrausweis für die Kategorie A beschränkt
beantragen um nach 6 Stunden Grundkurs, sowie 2 Jahre Fahrpraxis
auf A1 und A zusammen, die Führerprüfung abzulegen.
Wenn Sie 25 Jahre alt sind, können Sie direkt auf die Kategorie
A unbeschränkt mit einem Motorrad-Grundkurs von 12 Stunden
und einer Führerprüfung einsteigen.
Der Lernfahrausweis der Kategorie C (Lastwagen) gilt auch für
Lernfahrten für Fahrzeuge der Kategorie B (Auto).
Lastwagenführer-Lehrlinge dürfen Lernfahrten nur in
Begleitung eines Fahrlehrers oder eines befugten Ausbilders ausführen;
auf Lernfahrten mit einem Motorfahrzeug der Kategorie B (Auto)
ist diese Begleitung nur bis zum vollendeten 18. Altersjahr erforderlich.
Bevor Sie die praktische Führerprüfung für die
Kategorie C (Lastwagen) ablegen können, müssen Sie im
Besitz des Kategorie B (Auto) sein.
Wenn Sie eine Anhängerprüfung ablegen möchten,
müssen Sie im Besitz des Führerausweises für das
entsprechende Zugfahrzeug sein.
Mit dem Führerausweis
der Kategorie C (Lastwagen) dürfen Sie nur leere Fahrzeuge
der Kategorie D (Gesellschaftswagen) führen.
Der Sehtest ist neu 12 Monate gültig.
Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- oder Führerausweises
Wird das Gesuch erstmals eingereicht, muss der Gesuchsteller persönlich
vorsprechen und zusätzlich einen gültigen Identitätsnachweis
mit Foto vorlegen. Die mit der Entgegennahme betraute Person prüft
und bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Identität
des Gesuchstellers und leitet das Gesuchsformular an die Zulassungsbehörde
weiter.
Die Inhaber eines Lernfahrausweises der bisherigen Kategorie A1,
können mit einer Bewilligung der Zulassungsbehörde:
a. Lernfahrten mit Motorrädern der Kategorie A mit einer
Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis
von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
durchführen;
b. Lernfahrten mit Motorrädern der Kategorie A mit einer
Motorleistung von mehr als 25 kW oder einem Verhältnis von
Motorleistung und Leergewicht von mehr als 0,16 kW/kg durchführen,
wenn sie das 25. Altersjahr zurückgelegt haben.
Die bisherige Kategorie A1 berechtigt nach Ausstellung des neuen
Führerausweises zum Führen von Motorrädern der
neuen Kategorie A mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25
kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht
von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Diese Beschränkung wird auf
Gesuch des Ausweisinhabers aufgehoben, wenn dieser eine zweijährige
Fahrpraxis auf Motorrädern der bisherigen Kategorie A1 nachweist
oder das 25. Altersjahr vollendet hat, und die praktische Führerprüfung
mit einem Motorrad mit einer Leistung von mindestens 35 kW bestanden
hat. Die Zulassungsbehörde stellt den entsprechenden Lernfahrausweis
aus.