| mindest Alter | Kategorie | Fahrzeugkategorien |
| 14 | G | (Ist Kategorie G vorhanden, dürfen auch Fahrzeuge für die kein Führerausweis erforderlich ist geführt werden.) |
| 16 | F | (und Fahrzeuge für die kein Führerausweis erforderlich ist.) |
| 18 | A1,A2,B,C,CE,C1, | und Ihre Anhänger |
| 19 | D1 | (1 Jahr Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Kategorie B oder D2) |
| 20 | A | (Fahrpraxisnachweis innerhalb der letzten 2 Jahre auf Motorrädern der Kategorie A1) (Motorradmechaniker-Lehrlinge dürfen Kategorie A ab 18 Jahren machen.) |
| 23 | D | (1 Jahr Fahrpraxis innerhalb der letzten 2 Jahre auf Motorwagen der Kategorie C) |
Fahrzeuglenker der Kat. C dürfen erst nach erreichen des 21. Altersjahres ins Ausland. Eine Ausnahme ist, wenn eine Chauffeur - Berufslehre oder ein spezieller Kurs
absolviert wurde. Der Fahrlehrer informiert Dich im Detail.
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