| Kategorie | Beschreibung |
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Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 125 cm3 (mit oder ohne Seitenwagen) |
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Motorräder mit einem Hubraum bis 125 cm3 (mit oder ohne Seitenwagen) |
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Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht bis 550 kg |
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Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge bis 3'500 kg Gesamtgewicht und maximum 8 Sitzplätzen ohne Führersitz |
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Motorwagen zur Güterbeförderung mit mehr als 3'500 kg Gesamtgewicht |
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Personenwagen, Feuerwehrmotorwagen und Wohnmotorwagen mit mehr als 3'500 kg Gesamtgewicht |
C&E |
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Anhängerprüfung an Kat. C1, D1, und D gilt die Anhängerprüfung BE nach altem Recht. Nach neuem Recht müssen die Prüfungen immer mit dem Fahrzeug abgelegt werden, wo sie auch eingesetzt werden will. |
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Motorwagen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen ohne Führersitz |
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Motorfahrzeuge (ohne Kategorie A, A1) zur gewerbsmässigen Personenbeförderung bis 3'500 kg Gesamtgewicht. Unbeschränkte Platzzahl |
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Motorfahrzeuge zum gewerbsmässigen Personentransport bis 3'500 kg Gesamtgewicht und max. Personen exkl. Führer. |
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Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, unter Ausschluss gewerbsmässiger Personentransporte |
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Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge |