Kategorie Taxi BPT

BPT steht für Berufsmässigen Personentransport

Die BPT Prüfung erreicht man, durch das Bestehen der schriftlichenTheorieprüfung der ARV2 und anschliessend der praktischen Führerprüfung, bei der eine flüssige absolut risikofreie und bequeme Fahrweise verlangt wird. Ein Fahrstundenobligatorium gibt es nicht, jedoch ist fraglich, ob man sich das Wissen, das an der Prüfung verlangt wird, privat aneignen kann. Nach bestandener Führerprüfung muss, eine Ortskenntnisprüfung in derjenigen Region absolviert werden, wo ein späterer Einsatz als Taxichauffeur geplant wird. Es ist dringend zu empfehlen, dass ein dipl. Fahrlehrer der Kat. II (schwere Motorwagen) die Ausbildung vollzieht, da das nötige Wissen in Theorie und praktischem Berufsverkehr auf diese Weise einfach vermittelt werden kann.

Arbeitsmarkt:

Es werden sehr viele Taxi- und Kleinbuschauffeure gesucht und die Arbeitssuche wird sich vermutlich als problemlos erweisen. Ebenfalls werden stets sehr viele Aushilfen gesucht. Es muss aber erwähnt werden, dass der Verdienst sehr zu wünschen übrig lässt. Empfohlene Lohnvorschläge können Sie unter Links, beim schweiz. Nutzfahrzeugverband ASTAG abrufen.

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